Tätigkeitsgebiete

Haupttätigkeiten und Rechtsgebiete der Notare.

Die Tätigkeiten des Notars beschränken sie auf das Gebiet der vorsorgenden Rchtspflege. Die Hauptaufgabe der Notare besteht in der Beurkundung von Rechtsvorgängen aller Art und der Beglaubigung von Unterschriften. Sie entwerfen Verträge und Satzungen, beraten und belehren die Parteien. Sie haben darauf hinzuwirken, dass bei der Beurkundung der Wille aller Beteiligten klar und eindeutig niedergelegt wird. Dabei sind Notare unbedingt zur Unparteilichkeit verpflichtet, was sie von Rechtsanwälten unterscheidet, die Interessen einer Partei vertreten.

Der Kernbereich der Tätigkeit der Notare ist weit gefächert und umfasst insbesondere die folgenden Rechtsgebiete:

  • Grundstücksrecht / Immobilienrecht (vor allem Verträge über Grundstücksverkäufe, Grundstücksschenkungen, Tauschverträge, Rechte an Grundstücken wie Grunddienstbarkeiten, beschränkte persönliche Dienstbarkeiten, Nießbrauchsrechte, Hypotheken, Grundschulden usw.)
  • Erbrecht (Beurkundung von Testamenten, Erbverträgen, Erbscheinsanträgen etc.)
  • Familienrecht (Eheverträge, Vorsorgevollmachten, Scheidungsvereinbarungen, Erklärungen im Kindschaftsrecht, z. B. Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltsverpflichtungen)
  • Unternehmensrecht und Gesellschaftsrecht (Gründung von Gesellschaften wie offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften, Umwandlungen, Satzungsänderungen, Fertigung von Anmeldungen zum Handels- und Vereinsregister, auch für den Einzelkaufmann, für Zweigniederlassungen von Gesellschaften nach ausländischem Recht (z. B. wie bei der englischen Ltd. (Limited)).
  • Vorsorge und Betreuung (Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung)