Immobilienrecht

Der Kauf oder Verkauf von Grundstücken und Immobilien ist in den meisten Fällen mit erheblichen wirtschaftlichen Werten verbunden. Um die Beteiligten im Immobiliarrecht vor vermeidbaren Verlusten zu schützen, müssen Immobiliengeschäfte immer vom Notar beurkundet werden. Der Notar sorgt für eine ausgewogene Gestaltung der Regelungen und hilft, unnötige Risiken zu vermeiden.

Darüber hinaus kümmert sich Ihr Notar nach der Beurkundung um den reibungslosen Ablauf, besorgt alle erforderlichen Unterlagen und überwacht abschließend die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den / die neuen Besitzer.

Kaufvertrag

Als Immobilienkäufer sollten Sie den vereinbarten Kaufpreis erst dann bezahlen, wenn Sie sicher sind, dass Sie die versprochene Leistung (nämlich das unbelastete Eigentum an einem Haus, einer Wohnung oder einem Grundstück) auch tatsächlich erhalten. Deshalb wird im Kaufvertrag über eine Immobilie normalerweise vereinbart, dass der Kaufpreis erst dann gezahlt wird, wenn

  • alle notwendigen Genehmigungen und Bescheide vorhanden sind,
  • die Immobilie durch eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch für den Käufer "reserviert" ist,
  • eine Löschungsbewilligung aller im Grundbuch eingetragenen Grundschulden vorliegt.

Ihr Notar veranlasst alles Erforderliche, damit diese Voraussetzungen erfüllt werden. Sobald alle Bedingungen erfüllt sind, teilt er dies den Vertragspartnern mit. Erst jetzt muss der Kaufpreis gezahlt werden.

Wenn der Kaufpreis vollständig gezahlt ist, reicht der Notar den Antrag auf Umschreibung des Eigentums im Grundbuch ein. Für den Verkäufer bedeutet dies die Sicherheit, dass er sein Eigentum erst dann verliert, wenn er den vereinbarten Kaufpreis erhalten hat.

Grundpfandrecht

Da der Kaufpreis für eine Immobilie in den meisten Fällen nicht aus dem eigenen Vermögen aufgebracht werden kann, nimmt der Käufer regelmäßig ein Darlehen bei einer Bank auf.

Damit die Bank dem Käufer das Darlehen gewährt, verlangt sie Sicherheiten und zwar insbesondere für den Fall, dass das Darlehen einmal nicht mehr zurückgezahlt werden sollte. Ein Immobilienkäufer muss daher regelmäßig seiner finanzierenden Bank im Grundbuch eine Sicherheit in Form einer Hypothek oder Grundschuld stellen. Diese Grundpfandrechtsbestellung, die vom Verkäufer regelmäßig im Zusammenhang mit einer Treuhandauflage abgegeben wird und bei der auch der Käufer mitwirken muss, bedarf der notariellen Form.