Gebühren
Was kostet der Notar?
Bezüglich der Kosten für die Tätigkeit eines Notars besteht oftmals große Unsicherheit. Die für den Mandanten z. T. unübersichtlich erscheinende Struktur des Gebührenrechts sollte aber nicht zu einer Schwellenangst hinsichtlich der Inanspruchnahme einer kompetenten Beratung durch den Notar führen.
Die für die Tätigkeit des Notars anfallenden Notarkosten (Notargebühren und Auslagen) sind nämlich gesetzlich genau festgelegt. Sie richten sich ausschließlich nach der Bedeutung und dem Wert des Geschäftes und nicht nach dem Arbeitsaufwand Ihres Notars. Ein Notar ist nicht berechtigt, von den gesetzlich festgelegten Gebühren nach oben oder unten abzuweichen. Die genauen Regelungen hierzu befinden sich im bundesweit einheitlich geltenden Gesetz über die Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, kurz Kostenordnung (KostO).
Die Arbeit Ihres Notars kann sich also für Sie rechnen. Sie ist nämlich normalerweise auch gar nicht so teuer, wie Sie vielleicht meinen. Zumal Ihr Notar z. B. bei der Beurkundung eines Vertrags für die Beratung nichts extra verlangt. Diese "kostenlose" Beratung sollten Sie daher unbedingt nutzen.
Darüber hinaus kümmert sich der Notar nach der Beurkundung um die reibungslose Durchführung der beurkundeten Erklärungen. Er verwahrt hinterlegte Gelder, holt erforderliche Genehmigungen ein und sorgt für notwendige Eintragungen in den Registern, wie z. B. dem Handelsregister oder Grundbuch. Der Notar bietet so für eine umfassende Betreuung von A bis Z.
Sollten Sie immer noch unsicher sein, können Sie uns gerne Ihr Anliegen vorab unverbindlich schriftlich, telefonisch oder persönlich schildern. Sie erhalten daraufhin eine kostenlose Information über die zu erwartenden entstehenden Gebühren und können entscheiden, ob Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen möchten.