Rechtliche Entscheidungen im Unternehmen

Ein Unternehmer muss bei der Führung seines Betriebs oft nicht nur betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte, sondern auch rechtliche Aspekte berücksichtigen. Zur Vermeidung schwerwiegender Fehler bedarf es kompetenter Beratung. Unsere Notare sind Ihnen aufgrund ihrer Erfahrung bei der Beantwortung der in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen eine verlässliche Hilfe.

Unternehmens- und Existenzgründung

Bei der Gründung von Unternehmen ergeben sich viele rechtliche Fragen, die dem Existenzgründer meist als Hemmnis erscheinen. Die erste Frage, die sich stellt, ist die nach der optimalen Rechtsform. Bei der Auswahl sind zahlreiche Faktoren zu berücksichtigen. In rechtlicher Hinsicht fallen besonders Aspekte des Gesellschaftsrechts, des Handelsbilanzrechts und des Steuerrechts ins Gewicht. Von besonderer Bedeutung für die Wahl der Rechtsform ist auch die Haftungsfrage.

Wir klären im Beratungsgespräch mit dem Existenzgründer ausführlich, welche Rechtsform für sein Unternehmen die richtige ist, welchen Namen das Unternehmen tragen soll und wie die Eintragung in das Handelsregister erfolgt.

Veränderung der Organisation von Unternehmen

Auch bei bereits gegründeten Unternehmen kann sich durch eine Veränderung der tatsächlichen, steuerlichen oder rechtlichen Verhältnisse manchmal die Frage stellen, ob das angestrebte Ziel nicht durch den nachträglichen Wechsel der Rechtsform erleichtert werden kann.

In einem sich ständig verändernden wirtschaftlichen Umfeld werden Maßnahmen wie die Umwandlung in eine andere Rechtsform, Zusammenschlüsse und Verschmelzungen auch bei mittelständischen und kleinen Unternehmen immer häufiger. Dabei ist oft auch die Regelung komplizierter Vorgänge notwendig, weshalb der Gesetzgeber in vielen Fällen die Beratung durch den Notar vorgesehen hat.

Unternehmensnachfolge

Unternehmer, die erfolgreich einen Betrieb aufgebaut haben, stehen früher oder später vor dem Problem, einen geeigneten Unternehmensnachfolger zu finden. Vorrangiges Ziel der Nachfolgeregelung ist meist die Erhaltung des Betriebes sowie der damit verbundenen Arbeitsplätze und die Versorgung des ausscheidenden Seniorchefs bzw. seiner Angehörigen.

Der Unternehmer sollte allerdings auch an die nicht geplante Unternehmensnachfolge im Falle seines plötzlichen Versterbens denken. Gerade in diesem Fall kann das Unterlassen einer testamentarischen Anordnung das Ende eines jungen und aufstrebenden Unternehmens bedeuten.

Unsere Notare beraten Sie hierbei sowohl hinsichtlich aller Regelungen bei einer geplanten Unternehmensübergabe als auch bei der Erstellung eines detaillierten Testaments, so dass Sie sicher sein können, dass alle notwendigen gesellschaftsvertraglichen Regelungen die gewünschte Berücksichtigung finden.